Schulze Wenning · Steuerberater Münster
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Preisgelder und Spielgewinne, die ein Berufspokerspieler bei Pokerturnieren erhält, unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Es handelt sich nämlich nicht um einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch, wenn der Spieler die Gelder nur bei erfolgreicher Teilnahme erhält.
Anders sieht das aus, wenn der Pokerspieler unabhängig von seiner Platzierung eine Vergütung erhält. In diesem Fall handelt es sich um eine umsatzsteuerbare Gegenleistung für die Teilnahme am Turnier.
Hinweis: Unabhängig von der umsatzsteuerlichen Beurteilung können die Vergütungen des Pokerspielers zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen.
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