Schulze Wenning · Steuerberater Münster
Weseler Straße 111-113 · 48151 Münster
Telefon: 0251 97 22 70
E-Mail: email@schulze-wenning.de
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Lohnbuchhaltung
Im Rahmen der Steuerberatung erstellen wir für unsere Mandanten die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihr Unternehmen einschließlich aller Meldungen gegenüber Dritten. Wir beurteilen die die individuellen Gegebenheiten und die Arbeitgeberbelastung des Unternehmens bzw. der GmbH. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen diverse gesetzliche Regelungen sowie Meldefristen beachtet und eingehalten werden, insbesondere bei der Übermittlung der Beitragsnachweise an die zuständigen Krankenkassen sowie der Lohnsteuermeldungen an das Finanzamt. Wir als Steuerberater nehmen Ihnen hier gerne die Verantwortung ab und gewährleisten eine kompetente und fristgerechte Bearbeitung.
Existenzgründer oder Unternehmen die auf Expansion ausgerichtet sind, stellt sich irgendwann die Frage, ob es ratsam wäre, Mitarbeiter einzustellen. Sobald diese Entscheidung hierzu getroffen ist, ergeben sich Unmengen an Fragen rund um das Thema Personal und Abrechnung der Bezüge. Für eine GmbH ergeben sich zusätzliche Fragen. Soll dem GmbH-Geschäftsführer ein festes monatliches Gehalt ausgezahlt werden und welche Vorschriften müssen beachtet werden. Sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken machen, Personal einzustellen, beraten wir auch hier umfangreich zu den verschiedenen Möglichkeiten zwischen Gleitzone, Minijob und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
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