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In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Fluggast über die Internetseite eines Luftverkehrsunternehmens einen Flug nach Indien gebucht. Weil er bei der Ankunft in Indien nicht über das für die Einreise notwendige Visum verfügte, wurde dem Luftverkehrsunternehmen durch die indischen Behörden ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet ca. 1.415 € auferlegt.
Nach Auffassung des Gerichts war die Klage gegen den Fluggast auf Erstattung des Bußgelds nur zum Teil begründet. Zwar war der Fluggast vertraglich dazu verpflichtet, den Flug nicht ohne das erforderliche Visum anzutreten. Das Gericht sah aber ein Mitverschulden des Luftverkehrsunternehmens, weil es vor Abflug hätte überprüfen müssen, ob sich der Fluggast im Besitz der notwendigen Dokumente befindet.
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